Richtlinien zur Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung
Fachschaft Biologie
Die Fachschaft Biologie schlägt Richtlinien für die Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung vor. In die Leistungsbeurteilung fließen die durch die Richtlinien und Lehrpläne vorgegebenen und im schulinternen Curriculum aufgeführten konzept- und prozessorientierten Kompetenzen ein.
Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen. (§ 7 (2) NVO)
Grundsätze der Leistungsbewertung
Die Beobachtungen der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
Der Lehrer als Erzieher benötigt bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum (NVO vom 5.5.1983, zuletzt geändert 11.04.2012).
Katalog möglicher schriftlicher Noten:
- Klassenarbeiten
(Anzahl zwischen 0-4 pro Schuljahr. Empfehlung der Fachschaft: 2 pro Schuljahr) - Tests (schriftliche Wiederholungsarbeiten)
- GFS
- Jahresarbeit
Katalog möglicher sonstiger Noten
(sämtliche im Unterrichtszusammenhang erbrachte Leistungen):
- mündliche Beiträge
(z. B. Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen und Bewerten von Ergebnissen; qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten; Analyse und Interpretation von Texten, Grafiken und Diagrammen)
- Experimente
(selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung) - Projekte
(erstellen von Produkten (wie z.B. Präsentationen, Lernplakate, Modelle…) - Referate
(Erstellung und Präsentation) - Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios
- Beiträge zu gemeinsamen Gruppenarbeiten
- Hausaufgaben
(das Anfertigen von Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsbeiträge auf Basis der Hausaufgaben werden zur Leistungsbewertung herangezogen) - …
Dabei müssen nicht alle Bereiche in jedem Schuljahr abgedeckt werden und können durch weitere ergänzt werden.
Mündliche Leistung
Die Beurteilung der mündlichen Leistung erfolgt laut der „Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen“ der Fachschaft Biologie. Sie erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang, die Eigeninitiative der Schülerinnen oder des Schülers wird bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.
Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Noten
Schriftliche Noten gehen mit folgendem Notengewicht in die Endnote ein:
- Kl. 5-10: mit 50%
- Kursstufe: mit max. 60%
Rückmeldepraxis der Fachschaft Biologie
Die Leistungsrückmeldung erfolgt mindestens zweimal im Schuljahr in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst, durch Nachfrage, jederzeit über den Stand ihrer mündlichen Leistungen informieren.
1. Formen der Leistungsbeurteilung und Gewichtung
Unter- und Mittelstufe:
Die Notengebung im Fach Bildende Kunst ist in der Unter- und Mittelstufe zumeist fachpraktischer Natur. Ausnahmen sind gleichwertige Lernleistungen, wie ALN/GFS und Referate, die wie einzelne fachpraktische Arbeiten zu werten sind.
Fachpraktische Gruppenarbeiten und Gruppennoten sind möglich und zählen wie einzelne fachpraktische Beiträge. Anstelle einer mündlichen Note wird aufgrund der hohen fachpraktischen Anteile des Faches eine Engagement- und Einsatznote gegeben, die auch mündliche Beiträge beinhaltet. Außerdem sollen Fleiß, Eigeninitiative, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft, Selbstständigkeit und die allgemeine Arbeitshaltung berücksichtigt werden. Diese „Eindrucksnote“ wird einmal pro Halbjahr vergeben und wird wie eine fachpraktische Arbeit gewertet.
Kursstufe:
In der Kursstufe gibt es zusätzlich theoretische Unterrichtsteile. Dadurch ergibt sich folgende Verteilung:
Fachpraxis 50 % (mind. eine fachpraktische Arbeit pro HJ)
Die Klausuren haben einen kunstgeschichtlichen/kunsttheoretischen Inhalt, der vom Regierungspräsidium/Ministerium vorgegeben ist.
2. Kriterien für die Bewertung
Die fachpraktischen Noten entstehen im Vergleich der Arbeiten untereinander. Hierbei wird bei der Bewertung der Schülerleistung der Altersstufe Rechnung getragen. Durch die Notengebung wird zum Ausdruck gebracht, inwiefern das Ergebnis den jeweiligen Anforderungen und der Aufgabenstellung gerecht wird.
Die Aufgaben zielen auf das Erlangen der Kompetenzen des Bildungsplanes und auf das Erreichen der geforderten Fähigkeiten.
Im Vergleich der Arbeiten untereinander wird zunächst festgelegt, was einer „sehr guten“, einer „guten“, einer „befriedigenden“, einer „ausreichenden“ und einer „mangelhaften“ Qualität entspricht.
Die Qualitätsmerkmale resultieren aus den Anforderungen und den Kriterien der Aufgabenstellung.
Unter- und Zwischennoten entstehen im direkten Vergleich mit den festgesetzten Arbeiten, die ganzen Noten entsprechen.
In der Kursstufe geschriebene Klausuren behandeln vorgegebene kunst-geschichtliche/kunsttheoretische Themen. Die Schüler sollen dabei zeigen, ob sie das Gelernte reflektieren können und verstanden haben.
Grundzüge der Werkbetrachtung sind Voraussetzung.
3.Empfohlene Rückmeldepraxis: Form und Häufigkeit
Nach jeder fachpraktischen Arbeit numerische Rückmeldung durch Note, damit verknüpft: Angebot zu mündlicher Notenbegründung. |
Die Noten befinden sich auf den Schülerarbeiten (zumeist auf der Rückseite).
Es empfiehlt sich während einer stillen, praktischen Arbeitsphase die Arbeiten im Einzelgespräch vertraulich zu besprechen und im direkten Vergleich Defizite aufzuzeigen und Qualitäten zu loben.
Aushändigen der benoteten Arbeiten: Nach dem kurzen Einzelgespräch werden die Arbeiten den Schülern ausgehändigt, so dass sie über ihre Arbeiten verfügen können und ggf. ihren Eltern zeigen können.
Kriterienkatalog Eindrucksnote: Bildende Kunst (Unter-, Mittel-, und Kursstufe)
Anstelle einer mündlichen Note wird aufgrund der hohen fachpraktischen Anteile des Faches eine „Eindrucksnote“ gegeben, die mündliche Beiträge beinhaltet. Außerdem sollen Fleiß, Eigeninitiative, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft, Selbstständigkeit und die allgemeine Arbeitshaltung berücksichtigt werden. Diese „Eindrucksnote“ wird mindestens einmal pro Halbjahr vergeben und in Unter- und Mittelstufe wie eine fachpraktische Arbeit gewertet.
Kunsttheoretischer Einsatz (Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit, Referat, usw.) |
Fachpraktischer Einsatz |
Note (NP) |
Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang. Sachgerechte und ausgewogene Beurteilung, eigenständige Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen. Geht aktiv auf andere ein, entwickelt Beiträge und Impulse eigenständig weiter. Gibt Akzente für neue Problemlösungen und weiterführende Aspekte; |
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. |
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
Weitestgehend richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoff und der gesamten Unterrichtsreihe. |
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7,8,9) |
Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig. |
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
Äußerungen nach Aufforderungen sind nur teilweise richtig. Auch bei Reproduktion unsicher, wichtige Teile fehlen. |
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
Äußerungen zu Reproduktionsfragen nach Aufforderungen sind falsch. |
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Stand: 03.07.2015
Klassenstufe |
Gewichtung KA : sonstige Noten |
Anzahl der Klassenarbeiten (im Schuljahr) |
Sonstige Noten Die Fachschaft empfiehlt die Bereiche etwa gleich zu gewichten. Es müssen mindestens zwei „Sonstige Noten“ pro Halbjahr erhoben werden. Auf Verlangen der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern werden die „Sonstige Noten“ spätestens zum Halbjahr offengelegt. |
||
Eindrucksnote | Sonstiges | Praktikum | |||
8 | 2:1 | 2-4 | Innerhalb eines Schulhalbjahres sollen 1-3 Eindrucksnoten gegeben werden. |
|
|
9 | 2:1 | 2-4 | Innerhalb eines Schulhalbjahres sollen 1-3 Eindrucksnoten gegeben werden. |
|
|
10 | 2:1 | 2-4 | Innerhalb eines Schulhalbjahres sollen 1-3 Eindrucksnoten gegeben werden. |
|
|
K1/ K2 | 2:1 |
2 (2-st.) 4 (4-st.) |
Innerhalb eines Schulhalbjahres sollen 1-3 Eindrucksnoten gegeben werden. |
|
|
Sonstige Noten
Die Beurteilung der sonstigen Note erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und sonstigen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang, die Eigeninitiative der Schülerinnen oder des Schülers wird bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Sonstige Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.
Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
In der Fachschaft beschlossen am 12.06.2015
1. Verteilung und Gewichtung der Noten innerhalb der Fachschaft:
Gewichtung der Klassenarbeiten (mind. 2 pro Halbjahr) zu sonstigen Leistungen im Verhältnis 50 : 50.
Teil der sonstigen Leistungen können sein: Tests, mündliche Noten, Kurzreferate, Hausaufgaben, Präsentation, Buchvorstellungen, Heftführung, Lesenoten, usw.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die mündliche Leistung.
2. Wie werden mündliche Noten erhoben?
Gruppenarbeit; Unterrichtsgespräch; Abfrage, auch außerhalb des Klassenverbandes
3. Welche Kriterien sind bei der Beurteilung einer mündlichen Note maßgeblich?
Quantität der Beiträge und Qualität der Beiträge; dabei erhält der Grad, inwiefern der Unterricht durch den Beitrag vorangebracht oder der Gegenstand vom Schüler problematisiert wird, besonderes Gewicht.
Folgende Kriterien sind maßgebend:
- Ausdrucksvermögen, Sprachfertigkeit
- Eigenständiges Denken
- Selbstständiges und zielorientiertes Arbeiten
- Problembewusstsein und Abstraktionsfähigkeit (insbesondere Textverständnis)
- Teamfähigkeit
- Reflexionsvermögen, auch hinsichtlich angewendeter Methoden
4. Wie und wie oft erhalten Schüler Rückmeldungen zu den sonstigen Leistungen?
Leistungsrückmeldung (Note) zweimal pro Halbjahr
- Im Gespräch anhand eines Kriterienkatalogs
- schriftl. Kommentar unter der Klassenarbeit
- numerisch (in Notenform);
- in Einzelgesprächen (Gespräch über die Leistungsentwicklung)
Kriterienkatalog mündliche Noten: Deutsch
Wissen / Gedankenführung |
Gesprächsverhalten und Ausdrucksvermögen |
Note (NP) |
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9) |
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
1. Verteilung und Gewichtung der Noten innerhalb der Fachschaft
- Schriftliche und sonstige Leistungen werden im Verhältnis 50: 50 gewertet.
- GFS sind gleichwertig mit einer Klassenarbeit.
- Die schriftliche Note besteht aus mindestens 4 Klassenarbeiten pro Schuljahr und Tests.
- Teile der sonstigen Leistungen können unter anderem sein:
◦ mündliche Beiträge im Unterricht (Konkretisierung s.u.)
◦ Hausaufgaben
◦ Kurzreferate, Präsentationen
◦ Rollenspiele
◦ Lesenote
◦ Portfolio, Lesetagebuch
◦ Poster
◦ Gruppen-, Einzelprüfungen
◦ Heftnoten
2. Rückmeldung der sonstigen Leistungen
- Die sonstigen Leistungen werden mindestens zweimal pro Halbjahr rückgemeldet.
- Diese Rückmeldung kann im Gespräch anhand eines Kriterienkatalogs, im Verbalgespräch, in einem schriftlicher Kommentar oder numerisch (in Notenform) erfolgen
3. Zusammensetzung der mündlichen Note
- Die mündliche Note ergibt sich aus mindestens 4 Eindrucksnoten pro Schuljahr (z.B. Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit), ergänzt durch weitere Einzelnoten.
- Bei der Vergabe der mündlichen Note wird sowohl die Qualität der Beiträge, als auch die aktive Beteiligung am Unterricht in der Zielsprache berücksichtigt.
- Die Qualität der Beiträge ergibt sich aus Sprachkompetenz (Wortschatz, Aussprache, Sprachfluss, sprachliche Korrektheit, idiomatische Wendungen, durchgängige Einsprachigkeit) und Inhalt, wobei der Sprachkompetenz eine stärkere Gewichtung zukommt.
- Bei der Notenfindung orientieren sich die Fachlehrer an folgender Tabelle (siehe Seite 2)
Kriterienkatalog
Sprachliche Kompetenz |
Kommunikative Kompetenz |
Inhalt / qualitative Gesprächsbeiträge |
Note (NP)
|
||||
Aussprache/Intonation | Grammatikalische Korrektheit | Wortschatz/ Idiomatik | Diskursstrategien | Inhaltliche Relevanz | Kenntnisse | ||
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut
|
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut |
|
|
|
|
|
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Leistungserhebung:
Unterschieden wird bei der Leistungserhebung im Fach Geografie zwischen Klassenarbeiten (zu Themen einer unterrichteten Einheit), wobei eine GFS wie eine Klassenarbeit gewichtet wird, und sonstigen Leistungen. Zu den sonstigen Leistungen zählen unter anderem die mündlichen Noten, eigenständige Lösungen im Rahmen der Hausaufgaben, Heftführung, Wiederholungsarbeiten / Tests (punktuell anberaumt), Kurzreferate, das Anfertigen von Modellen und Fotodokumentationen, die Mithilfe bei der Planung oder eigenständige Planung von Exkursionen, Impulse für Rollenspiele und Interviews.
In den Klassen 5, 6 ( zweistündig), Klasse 7 (einstündig) werden in der Regel zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben (eine pro Halbjahr), 9 und 10 (einstündig) wird jeweils eine Klassenarbeit geschrieben. In der Kursstufe wird im einstündigen Kurs (K1/2 und K2/1) eine Kursarbeit pro Halbjahr geschrieben, im vierstündigen Kurs zwei Kursarbeiten pro Halbjahr.
Leistungsbeurteilung:
In der Unter- und Mittelstufe machen die Klassenarbeiten 50 % der Gesamtnote aus. Eine GFS zählt als zusätzliche Klassenarbeit. Die anderen 50 % errechnen sich aus den sonstigen Leistungen. Im einstündigen Kurs macht die Kursarbeit jeweils 50 % der Gesamtnote aus, die anderen50 % werden aus mündlichen Beiträgen im Unterricht sowie aus sonstigen Leistungen berechnet. Im vierstündigen Kurs bewegt sich die Gewichtung der Noten im Bereich der Kursarbeiten zwischen 50 und 60% (je nach Volumen) und sonstigen Leistungen zwischen 50% und 40%.
Bei der Vergabe der mündlichen Note orientieren sich die Fachlehrer an folgendem Kriterienkatalog, wobei die Kriterien den jeweiligen Klassenstufen entsprechend angemessen und differenziert zu gewichten sind.
Leistungsrückmeldung:
Die Leistungsrückmeldung erfolgt schriftlich durch Ziffernnoten und ggf. im Lehrer-Schüler-Gespräch. Im Bereich der Klassenarbeiten entspricht die Zahl der Leistungsrückmeldungen der Anzahl der geschriebenen Klassenarbeiten. Im Bereich der sonstigen Leistungen erfolgt eine Leistungsstandrückmeldung als „Vierteljahresnote“ vier Mal pro Schuljahr.
Kriterienkatalog
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
1. Verteilung und Gewichtung der Noten innerhalb der Fachschaft
- Klassenarbeiten und sonstige Leistungen werden im Verhältnis 40:60 gewertet.
- GFS sind gleichwertig mit einer Klassenarbeit.
- Pro Schuljahr werden mindestens 4 Klassenarbeiten geschrieben. (Vokabel-, Grammatiktests und gegebenenfalls Hausaufgaben fallen unter die sonstigen Leistungen.)
- Teile der sonstigen Leistungen können außerdem sein:
◦ mündliche Beiträge im Unterricht (Konkretisierung s. Punkt 3)
◦ Kurzreferate, Präsentationen
◦ Rollenspiele
◦ Lesenote
◦ Portfolio, Lesetagebuch
◦ Gruppen-, Einzelprüfungen
2. Rückmeldung der sonstigen Leistungen
- Die sonstigen Leistungen werden mindestens zweimal pro Halbjahr rückgemeldet.
- Diese Rückmeldung kann im Gespräch anhand von Kriterienrastern, im Verbalgespräch oder numerisch (in Notenform) erfolgen.
3. Zusammensetzung der mündlichen Note
- Die mündliche Note ergibt sich aus mindestens 4 Eindrucksnoten pro Schuljahr (z.B. Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit), ergänzt durch weitere Einzelnoten.
- Bei der Vergabe der mündlichen Note wird sowohl die Qualität der Beiträge, als auch die aktive Beteiligung am Unterricht in der Zielsprache berücksichtigt.
- Die Qualität der Beiträge ergibt sich aus Sprachkompetenz (Wortschatz, Aussprache, Sprachfluss, sprachliche Korrektheit, idiomatische Wendungen, durchgängige Einsprachigkeit) und Inhalt, wobei der Sprachkompetenz eine stärkere Gewichtung zukommt.
- Bei der Notenfindung orientieren sich die Fachlehrer an folgender Tabelle (S.2)
In den Klassenstufen 6-10 wird die Unterschrift der Eltern, dass sie die schriftlichen Arbeiten und alle weiteren aufgeführten Noten zur Kenntnis genommen haben, verlangt.
KRITERIENKATALOG
Sprachliche Kompetenz |
Kommunikative Kompetenz |
Inhalt / qualitative Gesprächsbeiträge |
Note (NP)
|
||||
Aussprache/Intonation | Grammatikalische Korrektheit | Wortschatz/ Idiomatik | Diskursstrategien | Inhaltliche Relevanz | Kenntnisse | ||
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut
|
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut |
|
|
|
|
|
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Leistungserhebung:
Unterschieden wird bei der Leistungserhebung in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde zwischen Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen. Zu den sonstigen Leistungen zählen unter anderem die mündlichen Noten, Tests, Kurzreferate und Hausaufgaben.
In der Unter- und Mittelstufe werden in der Regel zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben (eine pro Halbjahr). In der Kursstufe wird im ein- bzw. zweistündigen Kurs eine Kursarbeit pro Halbjahr geschrieben, im vierstündigen Kurs zwei Kursarbeiten pro Halbjahr.
Leistungsbeurteilung:
In der Unter- und Mittelstufe machen die Klassenarbeiten 50 % der Gesamtnote aus. Eine GFS zählt als zusätzliche Klassenarbeit. Die anderen 50 % werden aus mündlichen Beiträgen im Unterricht sowie aus sonstigen Leistungen berechnet.
Im ein- bzw. zweistündigen Kurs zählt diese Kursarbeit jeweils 50 % der Gesamtnote, die anderen 50 % werden aus mündlichen Beiträgen im Unterricht sowie aus sonstigen Leistungen berechnet. Im vierstündigen Kurs bewegt sich die Gewichtung der Noten im Bereich Kursarbeiten zwischen 60% bzw. 50% und Sonstige Leistungen zwischen 40% bzw. 50%
Bei der Vergabe der mündlichen Note orientieren sich die Fachlehrer an folgendem Kriterienkatalog, wobei die Kriterien den jeweiligen Klassenstufen entsprechend angemessen und differenziert zu gewichten sind.
Leistungsrückmeldung:
Die Leistungsrückmeldung erfolgt schriftlich durch Ziffernnoten und ggf. im Lehrer-Schüler-Gespräch. Im Bereich der Klassenarbeiten entspricht die Zahl der Leistungsrückmeldungen der Anzahl der geschriebenen Klassenarbeiten. Im Bereich der sonstigen Leistungen erfolgt eine Rückmeldung als „Vierteljahresnote“ vier Mal im Schuljahr.
Kriterienkatalog
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Leistungserhebung
in Form von:
- Bewertung mündlich erbrachter Leistungen im Unterricht (hierzu gehören auch durch Hausaufgaben vorbereitete mündliche Leistungen)
- Klassenarbeiten
- Tests
- Bewertung von Präsentationen
- Projektbezogene Noten
- ggf. mündliches Abfragen
Leistungsbeurteilung
Verhältnis Klassenarbeiten – Mündliche Leistungen - Leistungskontrollen:
Kl. 6-10 = 40 : 40 : 20
Kl. 11-12 = 40 : 50 : 10
Kriterien der mündlichen Leistungen im Unterricht
- Umgang mit fachspezifischen inhaltlichen und methodischen Anforderungen
- Engagement im Unterricht
- Interaktionsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Präsenz
Leistungsrückmeldung
regelmäßige (i.d.R. 2 x pro Halbjahr) Rückmeldung an den Schüler
Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung am ASG
Mathematik
Gewichtung bei der Notengebung: 2:1 (Klassenarbeiten: sonstige Noten) in allen Klassen und Kursen
Ausnahme: Im Basisfach Mathematik in der Kursstufe gilt eine abweichende Gewichtung: Im Basisfach Mathematik ist die Gewichtung 1:1.
- Klassenarbeiten (mindestens vier)
- Sonstige Noten: Tests, mündliche Noten (abfragen, Hausaufgaben erklären, an der Tafel vorrechnen, Quantität und Qualität von Unterrichtsbeiträgen, Engagement in Stillarbeits-, Partnerarbeits- und Gruppenarbeitsphasen, Präsentationen, Referate halten usw.), Eindrucksnoten
Auf Verlangen der Schülerinnen und Schüler, bzw. der Eltern werden die sonstigen Noten spätestens zum Halbjahr offengelegt. In einem Schuljahr werden mindestens 4 sonstige Noten gegeben (mindestens zwei pro Halbjahr).
Kriterienkatalog zu den sonstigen Noten in Mathematik:
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Notengewichtung: Schriftliche Noten, sonstige Noten 1:1
Schriftliche Noten: in der Regel wird eine Klassenarbeit pro Halbjahr geschrieben
Sonstige Noten: mündliche Beiträge, Fachpraxis (Singen, Musizieren), Hörverstehen (Gehörbildung, Werkhören)
Rückmeldung: zweimal pro Halbjahr erfolgt eine Rückmeldung zu den sonstigen Noten.
Kriterienkatalog zu „Sonstige Noten“ in Musik
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Die Fachschaft NwT und Naturphänomene schlägt Richtlinien für die Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung vor. In die Leistungsbeurteilung fließen die durch die Richtlinien und Lehrpläne vorgegebenen und im schulinternen Curriculum aufgeführten konzept- und prozessorientierten Kompetenzen ein.
Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen (§ 7 (2) NVO).
Grundsätze der Leistungsbewertung in Naturphänomene
Die Fachkonferenz NWT und Naturphänomene empfiehlt im Fach Naturphänomene keine Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten zu schreiben. Die Beobachtungen der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
Folgende Aspekte naturwissenschaftlichen Arbeitens werden in Naturphänomene zur Leistungserhebung und -beurteilung herangezogen:
- Einhalten der erforderlichen Sicherheitsregeln
- Einhalten der Versuchsanleitung bei der eigenständigen Durchführung der Versuche
- Mündliche Beiträge mit Fachinhalt und Fachsprache
- Verantwortung für die Materialien und ihre Sauberkeit übernehmen
- Erstellen eines Protokolls mit altersgerechter Verwendung der Fachsprache
- Sorgfältige und vollständige Dokumentation des Unterrichtsgeschehens
Dabei müssen nicht alle Bereiche in jedem Schuljahr abgedeckt werden und können durch weitere ergänzt werden.
Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach ‚Naturwissenschaft und Technik’ (NWT)
In NWT werden mindestens 4 Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben. Pro Schuljahr kann eine dieser Klassenarbeiten durch eine Projektarbeit (Hauptprojektarbeit) ersetzt werden. Es können schriftliche Wiederholungsarbeiten geschrieben werden.
Die Fachschaft empfiehlt die Klassenarbeiten und die Hauptprojektarbeit mit 50% zu gewichten. Gegebenenfalls können die in den einzelnen Klassenstufen unterrichtenden Lehrerteams ihre Notengebung der Lehrsituation unter Angaben von Gründen anpassen.
Die Beobachtungen der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
Neben den Klassenarbeiten werden ‚Sonstige Noten’ erhoben. Folgende Aspekte naturwissenschaftlichen Arbeitens werden zur Leistungserhebung und –beurteilung der "Sonstigen Noten" herangezogen. Die Fachschaft empfiehlt ‚Sonstige Noten’ mit 50 % zu gewichten.
- Einhalten der erforderlichen Sicherheitsregeln.
- Einhalten der Versuchsanleitung bei der eigenständigen Durchführung der Versuche und Praktika
- Mündliche Beiträge mit Fachinhalt und Fachsprache
- Verantwortung für die Materialien, die Räumlichkeit und deren Sauberkeit übernehmen
- Erstellen eines Protokolls mit altersgerechter Verwendung der Fachsprache und der angegebenen formalen Kriterien in angemessener sprachlicher Form
- Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten
- Korrekte Erstellung, Interpretation und Auswertung von Grafiken, Diagrammen, Tabellen und Schaubildern
- Erstellen von Präsentationen, Referaten und schriftlichen Ausarbeitungen
- Führung eines Heftes, Werkstattbuches oder wissenschaftlichen Abhandlung
- Beiträge und Durchführung bei der gemeinsamen Gruppenarbeit, auch im Hinblick auf Ressourcenmanagement und zeitlichen Vorgaben
Dabei müssen nicht alle Bereiche in jedem Schuljahr abgedeckt werden und können durch weitere ergänzt werden.
Die in den einzelnen Klassenstufen unterrichtenden Lehrerteams sollen ihre Gewichtung der Leistungen gemeinsam und angepasst an die Entwicklungsstufe ihrer Schülerinnen und Schüler festlegen.
Sonstige Noten in NwT und Naturphänomene
Die Beurteilung der sonstigen Leistungen erfolgt laut der „Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen“ der Fachschaft NwT und Naturphänomene. Sie erfasst die Qualität und die Kontinuität der sonstigen Leistungen im unterrichtlichen Zusammenhang. Die Eigeninitiative der Schülerinnen oder des Schülers wird bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Sonstige Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.
Rückmeldungen zu den Sonstigen Leistungen
Die Fachschaft NwT und Naturphänomene empfiehlt eine regelmäßige und schnelle Leistungsrückmeldung der sonstigen Noten. Dies sollte zweimal pro Halbjahr geschehen. Die Rückmeldung kann im Gespräch anhand eines Kriterienkatalogs, als schriftlicher Kommentar, numerisch, in Einzelgesprächen über die Leistungsentwicklung oder in anderen Formen erfolgen.
Die Fachkonferenz Physik schlägt Richtlinien für die Leistungsbeurteilung und Leistungsrückmeldung vor. In die Leistungsbeurteilung fließen die durch die Richtlinien und Lehrpläne vorgegebenen und im schulinternen Curriculum aufgeführten konzept- und prozessorientierten Kompetenzen ein.
Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen. (§ 7 (2) NVO)
Grundsätze der Leistungsbewertung
Die Beobachtungen der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.
Zu solchen Unterrichtsbeiträgen zählen:
- mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen und Bewerten von Ergebnissen
- qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten auch in mathematisch-symbolischer Form
- Analyse und Interpretation von Texten, Grafiken und Diagrammen
- selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten
- erstellen von Produkten (wie z.B. Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Protokolle, Präsentationen, Lernplakate, Modelle… )
- Erstellung und Präsentation von Referaten
- Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios
- Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit
- kurze schriftliche Überprüfungen
Dabei müssen nicht alle Bereiche in jedem Schuljahr abgedeckt werden und können durch weitere ergänzt werden.
Allgemeine Vereinbarung der Fachschaft Physik
Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden mit den Schülerinnen und Schülern immer zum Schuljahresbeginn, bei Lehrerwechsel auch zum Halbjahresbeginn besprochen. Ein Hinweis darauf wird im Kurs-/Klassenbuch vermerkt.
Jede Lehrerin/jeder Lehrer dokumentiert regelmäßig die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen. Die Leistungsrückmeldung erfolgt in regelmäßigen Abständen in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich auch selbst, durch Nachfrage, über den Stand ihrer mündlichen Leistungen informieren.
Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsbeiträge auf Basis der Hausaufgaben werden zur Leistungsbewertung herangezogen.
Die Benotung setzt sich aus den schriftlichen und den sonstigen Leistungen zusammen, zu den sonstigen Leistungen gehören alle Leistungen außer den schriftlichen Leistungen. Die Fachschaft schlägt folgende Gewichtung vor:
schriftlich |
sonstiges |
|
Unterstufe | 1 |
1 |
Mittelstufe | 1 | 1 |
Oberstufe | 1 |
1 |
Die letztendliche Benotung unterliegt jedoch dem jeweiligen Fachlehrer, deswegen darf in begründeten Fällen von der hier vorgeschlagenen Gewichtung abgewichen werden.
Mündliche Leistung
Die Beurteilung der mündlichen Leistung erfolgt laut der „Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen“ der Fachschaft Physik. Sie erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang, die Eigeninitiative der Schülerinnen oder des Schülers wird bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.
Umsetzung der Leistungsbeschreibung in Notenstufen
Leistung der Schülerin/des Schülers |
Note (NP) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) |
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) |
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Leistungserhebung
in Form von:
- mündlich erbrachte Leistungen im Unterricht
- Klassenarbeiten
- ggf. Tests
- Präsentationen
- Projektbezogene Noten
- ggf. Heftführung
Leistungsbeurteilung
Verhältnis Klassenarbeiten – Mündliche Leistungen: Kl. 5-6 = 1:2
Kl. 7-10 = 40:60
Kl. 11-12 = 50:50
Kriterien der mündlichen Leistungen im Unterricht
- Umgang mit fachspezifischen inhaltlichen und methodischen Anforderungen
- Engagement im Unterricht
- Interaktionsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Präsenz
Leistungsrückmeldung
regelmäßige (mind. 1 x pro Halbjahr) Rückmeldung an den Schüler überwiegend im Lehrer-Schüler-Gespräch
1. Verteilung und Gewichtung der Noten innerhalb der Fachschaft
- Klassenarbeiten und sonstige Leistungen werden im Verhältnis 40:60 oder 50:50 gewertet. Dies wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt.
2. Zusammensetzung der schriftliche Note
- 5 Klassenarbeiten in der Klassenstufe 8
- 4 Klassenarbeiten (+ GFS) in den Klassenstufen 9 + 10 und in der K1
- 3 Kursarbeiten (+ GFS) + Abitur in der K2
(GFS sind gleichwertig mit einer Klassenarbeit)
3. Zusammensetzung der sonstigen Note
- Teile der sonstigen Leistungen können unter anderem sein:
◦ mündliche Leistung im Unterricht über einen bestimmten Zeitraum (Konkretisierung s.u.)
◦ Kurzreferate, Präsentationen (punktuelle mündliche Leistungen)
◦ Rollenspiele
◦ Lesenote, Rezitationsnote
◦ Portfolio, Lesetagebuch
◦ Gruppen-, Einzel- oder Tandemprüfungen
◦ Vokabel- / Grammatiktests
◦ Hausaufgaben
◦ mündliche Prüfung (monologisches oder dialogisches Sprechen)
- Die sonstigen Leistungen werden mindestens zweimal pro Halbjahr rückgemeldet. Diese Rückmeldung kann im Gespräch anhand von Kriterienrastern, im Verbalgespräch, als schriftlicher Kommentar oder numerisch (in Notenform) erfolgen.
- Die Unterschrift der Eltern unter die Leistungsrückmeldung wird eingefordert.
- Die mündliche Note ergibt sich aus:
◦ mindestens 4 Eindrucksnoten pro Schuljahr (z.B. Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit), ergänzt durch weitere Einzelnoten
◦ bei der Vergabe der Eindrucksnote wird sowohl die Qualität der Beiträge, als auch die aktive Beteiligung am Unterricht in der Zielsprache berücksichtigt
◦ die Qualität der Beiträge ergibt sich aus Sprachkompetenz (Wortschatz, Aussprache, Sprachfluss, sprachliche Korrektheit, idiomatische Wendungen, durchgängige Einsprachigkeit) und Inhalt, wobei der Sprachkompetenz eine stärkere Gewichtung zukommt
◦ bei der Notenfindung orientieren sich die Fachlehrer an folgender Tabelle (S.2)
Kriterienkatalog
Sprachliche Kompetenz |
Kommunikative Kompetenz |
Inhalt / qualitative Gesprächsbeiträge |
Note (NP)
|
||||
Aussprache/Intonation | Grammatikalische Korrektheit | Wortschatz/ Idiomatik | Diskursstrategien | Inhaltliche Relevanz | Kenntnisse | ||
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut
|
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut |
|
|
|
|
|
|
|
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft |
|
|
|
|
|
|
|
Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |
Motorisches Können | Taktik | Sportartspezifisches Wissen |
Personale soziale Dimension |
||
Koordination | Kondition | ||||
|
|
|
|
||
Transparente/ kriteriengestützte Leistungsermittlung |
Leistungserhebung:
Unterschieden wird bei der Leistungserhebung in Gemeinschaftskunde und WBS zwischen Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen. Zu den sonstigen Leistungen zählen unter anderem die mündlichen Noten, Tests und Hausaufgaben.
In der Mittelstufe wird in der Regel eine Klassenarbeit pro Schuljahr geschrieben. In der Kursstufe wird im Basisfach eine Kursarbeit pro Halbjahr geschrieben, im fünfstündigen Leistungsfach zwei Kursarbeiten pro Halbjahr.
Leistungsbeurteilung:
In Klasse 8, 9 und 10: Klassenarbeit 50%, Sonstiges 50%. Eine GFS zählt als zusätzliche Klassenarbeit.
Im Leistungsfach: Klausuren 40%, Aktueller Vortrag 20%, Sonstiges 40%.
Im Basisfach: Klausur 40-50%, Sonstiges 60-50%.
Bei der Vergabe der mündlichen Note orientieren sich die Fachlehrer an folgendem Kriterienkatalog, wobei die Kriterien den jeweiligen Klassenstufen entsprechend angemessen und differenziert zu gewichten sind.
Leistungsrückmeldung:
Im Bereich der sonstigen Leistungen erfolgt eine Rückmeldung als „Vierteljahresnote“ zwei (Klasse 8 und 9 sowie Basisfach) bzw. viermal (Klasse 10, Leistungsfach) im Schuljahr.
Kriterienkatalog
Leistung der Schülerin/des Schülers | Note (NP) | |
| Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße Sehr gut (13, 14, 15)
| |
| Leistung entspricht den Anforderungen voll Gut (10, 11, 12) | |
| Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Befriedigend (7, 8, 9)
| |
| Leistung zeigt zwar Mängel, entspricht im Ganzen aber den Anforderungen Ausreichend (4, 5, 6) | |
| Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Mangelhaft (1, 2, 3) | |
| Leistung entspricht den Anforderungen nicht, die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können Ungenügend (0) |